Fleischhauerstr. 87

Projektleitung: Thomas Schröder-Berkentien

Wiederherstellung und Sanierung eines bedeutenden Kulturdenkmals;

Konflikte bei der denkmalpflegerischen Zielstellung;

Der Sanierung des Ensembles Fleischhauerstr. 87 kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu, weil es ein starkes Beispiel ist für eine frühe private Sanierung von damals noch jungen engagierten Menschen mit einer Vision von einem „neues Leben“ in einem Denkmal in der als Wohnort „wiederentdeckten“ Lübecker Altstadt. –

 

Dass dabei ein Vieles an Engagement auch zu Lasten des Denkmals ging, sollte dieser Zeit des Aufbruchs wohlwollend geschuldet werden. 

Tatsächlich leiteten Sanierungen dieser Art eine neue Phase ein von privaten Sanierungen von Einzelhäusern durch engagierte Menschen, die sich ein altes Haus kaufen, um es privat zu sanieren. Dieses damalige Engagement ist aus heutiger Betrachtung als ideeller Teil des vorgefundenen Denkmals und seiner Entstehungsgeschichte zu sehen und zu würdigen.

 

Wir Architekten planten von Beginn an, wesentliche Teile der diesen Aufbruch dokumentierenden Straßenfassade zu erhalten; - aber auch, einiges neu zu gestalten, sodass die u.E.  zu brutal-banal sanierten Bauteile wie das regotisierte Erdgeschoss: vieles   erschien uns an dem über die ganze Fassade gelegten Barock zu überzogen; - zumal in einer zuvor nie dagewesenen Gestalt.

 

Gerne hätten wir zumindest das Erdgeschoss mit der Reparatur der schmerzhaftesten Eingriffe verändert; - ohne dabei die Mitte der 1970er Jahre entstellte Fassade in ihrer Aussagekraft zu dem o.a. Beschriebenen zu sehr zu beschneiden. Allerdings hat die Lübecker Stadtbildpflege jedweden Eingriff - mit Ausnahme der aus Dänemark eingewanderten Haustür - unterbunden; - was wir bedauern, denn auch die Zeit sollte ablesbar sein, wenn ein nicht unerheblicher Reparaturaufwand am Haus geleistet wird.

 


Wir Architekten regen an, dass anlässlich der unterschiedlichen Auffassungen zum Erhaltungsumfang eine Diskussion geführt wird mit der Lübecker Stadtbildpflege und der Denkmalpflege. – Dabei hätte die Lübecker Architektenschaft auch die Möglichkeit, fachlich zu erfassen, wann ein Denkmal im Sinne der Charta von Athen verändert bzw. fortgeschrieben werden darf und wann dies nicht möglich ist, weil die Erhaltungssatzung zum Zuge kommt, die Eingriffe in das Ermessen des Stadtbildpflegers stellt, - was dieser aber nicht nehmen möchte, um nicht zu Gestalter zu werden.